Allgemeine Geschäftsbedingungen des San Martino Foodcorner

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei der Überlassung von Nahrungs- oder Lebensmitteln sowie zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des San Martino Foodcorners.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des San Martino Foodcorners, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant San Martino zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Käufer oder Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der San Martino Foodcorner eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. San Martino Foodcorner haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn San Martino Foodcorner die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der San Martino Foodcorner beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des San Martino Foodcorner beruhen. Einer Pflichtverletzung des San Martino Foodcorner steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des San Martino Foodcorner auftreten, wird der San Martino Foodcorner bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den San Martino Foodcorner rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.Alle Ansprüche gegen den San Martino Foodcorner verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des San Martino Foodcorner beruhen.
 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. San Martino Foodcorner ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der San Martino Foodcorner zugesagten Leistungen zu erbringen und die Waren bereit zu stellen oder zu liefern.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des San Martino Foodcorner zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des San Martino Foodcorner an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom San Martino Foodcorner allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
  4. Rechnungen des San Martino Foodcorner ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Andernfalls gilt sofortige Barzahlung bei Warenlieferung oder Abholung. San Martino Foodcorner ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der San Martino Foodcorner berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem San Martino Foodcorner bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. San Martino Foodcorner ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des San Martino Foodcorner aufrechnen oder mindern.
  5. Ist Barzahlen/viacash vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie einen Zahlschein, welchen Sie sich ausdrucken, bei einer der Barzahlen/viacashPartnerfilialen (http://www.viacash.de/filialfinder) an der Kasse scannen lassen und den Betrag dort bar begleichen können. Alternativ können Sie sich einen Zahlcode via SMS auf Ihr Handy schicken lassen, den Zahlcode der Kassiererin in der Barzahlen/viacash-Partnerfiliale (http://www.viacash.de/filialfinder) nennen und den Betrag dort bar begleichen. Die Barzahlen/viacash-Partnerfiliale übermittelt in Echtzeit die Zahlungsbestätigung, woraufhin der Versandprozess unmittelbar gestartet wird.
 

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung einer Bestellung)

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem San Martino Foodcorner geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des San Martino Foodcorner. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des San Martino Foodcorner zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Generell gilt jedoch bei der ausschließlichen Herstellung und Lieferung von Lebensmitteln und Speisen § 312g BGB. Vom Widerruf ausgeschlossen sind die Waren des San Martino Foodcorner, da sie schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  2. Sofern zwischen dem San Martino Foodcorner und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des San Martino Foodcorner auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber des San Martino Foodcorner ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der San Martino Foodcorner berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
  4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

V. Rücktritt durch den San Martino Foodcorner

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist San Martino Foodcorner in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des San Martino Foodcorner auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der San Martino Foodcorner ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der San Martino Foodcorner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von San Martino Foodcorner nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Wenn San Martino Foodcorner begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der San Martino Foodcorner in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der San Martino Foodcorner zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des San Martino Foodcorner entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Der San Martino Foodcorner kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Konstanz.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der QQQ. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Konstanz.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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